Jüdisches Ceremoniel oder : Danielis Kolshornii Ebenfalls enthalten Der durch seine Selbsteigene Vernunfft zum rechten gewissen und unfehlbaren Wege der Seeligkeit Geführte Mensch : worinnen [.] III. hingegen, daß derer Türcken Alcoran und der Juden Thalmud wider die Natur, wider die Vernunfft, und wider GOttes Wort lauffende, und daher offenbahr falsche Bücher wären, völlig und deutlich erwiesen wird. [.] ; denen Christen zur Glaubens-Befestigung, denen Ungläubigen zur Überführung, nach Anleitung des Juristischen Gesetzes, Des Legis 2. Cod. de Summa Trinitate & fide Cathol. & c. ; in einer Rede abgefaßt, hernach auf Begehren vermehret, ins Teutsche übersetzet, und dem Druck überlassen

Bibliographische Detailangaben
VerfasserIn: Kolshorn, Daniel (VerfasserIn), Kirchner, Paul Christian (VerfasserIn)
Format: Buch
Sprache:German
Veröffentlicht: Colberg : Hartmann, 1725
Schriftenreihe:Jüdisches Ceremoniel oder
LEADER 01475nam a22001931cb4500
001 a0044496+01
008 170707s1725 gw ger d
005 20170707110247.0
035 |a a0044496 
100 1 |a Kolshorn, Daniel  |4 aut 
245 1 0 |a Jüdisches Ceremoniel oder  |n Ebenfalls enthalten  |p Der durch seine Selbsteigene Vernunfft zum rechten gewissen und unfehlbaren Wege der Seeligkeit Geführte Mensch : worinnen [.] III. hingegen, daß derer Türcken Alcoran und der Juden Thalmud wider die Natur, wider die Vernunfft, und wider GOttes Wort lauffende, und daher offenbahr falsche Bücher wären, völlig und deutlich erwiesen wird. [.] ; denen Christen zur Glaubens-Befestigung, denen Ungläubigen zur Überführung, nach Anleitung des Juristischen Gesetzes, Des Legis 2. Cod. de Summa Trinitate & fide Cathol. & c. ; in einer Rede abgefaßt, hernach auf Begehren vermehret, ins Teutsche übersetzet, und dem Druck überlassen  |c Danielis Kolshornii 
264 1 |a Colberg :   |b Hartmann,  |c 1725 
300 |a 80 S. 
830 1 |a Jüdisches Ceremoniel oder  |w a0044496 
700 1 |a Kirchner, Paul Christian  |4 aut 
490 1 |a Jüdisches Ceremoniel oder : Beschreibung dererjenigen Gebräuche, welche Die Juden so wolinn - als ausser dem Tempel, bey allen und jeden Fest-Tagen, im Gebet, bey der Beschneidung, bey Hochzeiten, Auslösung der Erst-Geburt, im Sterben, bey der Begräbnüß und dergleichen, in acht zu nehmen pflegen. 
773 0 8 |w a0044496 
940 |q jfk 
099 1 |a 20170707