Reichsvereinigung der Juden in Deutschland

Kantstr. Die Bildung einer Reichsvereinigung der Juden in Deutschland wurde am 4. Juli 1939 durch die 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz von den nationalsozialistischen Machthabern angeordnet, in die alle Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen als Juden galten, zwangsweise eingegliedert wurden und dafür Pflichtbeiträge entrichten mussten. Diese ''Reichsvereinigung'' stand ab September 1939 unter Kontrolle des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) beziehungsweise der Gestapo und hatte deren Anordnungen umzusetzen. Ausgenommen von der Pflichtmitgliedschaft waren vorerst noch Juden aus Mischehen; diese mussten jedoch später ebenfalls beitreten.

In den Jahren 1939 bis 1941 versuchten die Funktionäre der Reichsvereinigung, möglichst vielen Juden bei der Flucht aus Deutschland behilflich zu sein. Im folgenden Zeitabschnitt bis zu ihrer schrittweisen Auflösung 1943 bestand die Hauptaufgabe der Reichsvereinigung darin, die Zurückgebliebenen zu versorgen. Zugleich musste die Reichsvereinigung bei den Deportationen mitwirken, versuchte aber dabei, das Geschehen zu verzögern und Härten abzumildern. Veröffentlicht in Wikipedia
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  1. 1
    von Meyer, Beate
    Veröffentlicht 2011
    “… Reichsvereinigung der Juden in Deutschland …”
    Signatur: Gdb
    Buch
  2. 2
    von Hildesheimer, Esriel
    Veröffentlicht 1994
    “… Reichsvereinigung der Juden in Deutschland …”
    Signatur: Gdb
    Buch